Internationale Steuerberatung

Grenz­über­schrei­tende unter­neh­me­ri­sche Akti­vi­tä­ten sind heute selbst bei klei­ne­ren mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men eher die Regel als die Aus­nahme. Die damit ver­bun­de­nen steu­er­li­chen Risi­ken sind auf­grund der Kom­ple­xi­tät der­ar­ti­ger Vor­gänge sowie der stän­dig stei­gen­den Anzahl steu­errecht­li­cher Vor­schrif­ten in die­sem Bereich ungleich höher als bei rei­nen Inlands­fäl­len.
 
Herr WP/StB Dieter Wild­bur­ger führt seit 2008 den von der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer ver­lie­he­nen Titel "Fach­be­ra­ter für Inter­na­tio­na­les Steu­er­recht" und ver­fügt über lang­jährige Erfah­run­gen auf die­sem Rechts­ge­biet.
 
Die Beur­tei­lung grenz­über­schrei­ten­der Sach­ver­halte (In- und Out­bound­fälle, ertrag­steu­er­lich und umsatz­steu­er­lich), Fra­gen zur Ange­mes­sen­heit von Ver­rech­nungs­prei­sen und deren Doku­men­ta­tion, Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen, Weg­zug und Wohn­sitz­ver­le­gung, Aus­lands­ent­sen­dung von Mit­ar­bei­tern, inter­na­tio­nale Steu­er­struk­tu­rie­rung sowie die letzt­lich häu­fig erfor­der­li­che Kom­mu­ni­ka­tion und Abstim­mung mit einem Netz­werk aus­län­di­scher Bera­ter gehö­ren zu unse­rem Tages­ge­schäft.
 

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