Rechtsberatung

Betreuung von Unternehmen von der Gründung bis zum Verkauf

Die recht­li­che Bera­tung ver­ste­hen wir als inte­grierte Fach­be­ra­tung unter Ein­be­zie­hung von Ver­trags­ge­stal­tun­gen sowie der Ver­tre­tung vor Gerich­ten. Neben dem all­ge­mei­nen Zivil- und Wirt­schafts­recht ein­schließ­lich des Arbeits­rechts betreuen wir unsere Man­dant­schaft ins­be­son­dere auf den Gebie­ten des Han­dels- und Gesell­schafts­rechts, des Steu­er­rechts sowie in erbrecht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten.
 
 
Die Schwer­punkte unse­rer Tätig­keit im Bereich der Rechts­be­ra­tung sehen wir zudem in der Betreu­ung von Unter­neh­men von der Grün­dung bis zum Ver­kauf bzw. der Liqui­da­tion und in der Unter­neh­mens­nach­folge. Beglei­tend hierzu sind wir auch bei der recht­li­chen Auf­be­rei­tung strei­ti­ger Sach­ver­halte und der gericht­li­chen Durch­set­zung der sich hier­aus erge­ben­den Ansprü­che tätig.

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Ausgezeichnete Leistungen