Steuerberatung
Zu den traditionellen Aufgaben zählen die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-/ Überschussrechnungen einschließlich der Bereiche der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung, die Anfertigung von Steuererklärungen aller Art, die Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen und die Steuerrechtsvertretung vor allen deutschen Behörden und Finanzgerichten.
Im Rahmen der speziellen Beratung gehören zum Leistungsprofil die Rechtsformwahl vor dem Hintergrund einer optimalen Unternehmensbesteuerung, die Umstrukturierung von Unternehmen, die Nachfolgeregelung inkl. Erbschaft- und Schenkungsteuer, das Erstellen von Steuerbelastungsplanungen und -vergleichen sowie die Beratung im internationalen Steuerrecht sowie im Rahmen von Selbstanzeigen.